Qualitätsmanagement

QM-System

Die VacuTec Meßtechnik GmbH ist ein Unternehmen, dessen Erfolg auf Qualität und auf einer innovativen Produktphilosophie aufbaut. Mit einer mehr als 55-jährigen Tradition in der Entwicklung und Herstellung von Detektoren für ionisierende Strahlung sind wir bestrebt, unsere Position am Markt als ein zuverlässiger Lieferant von Strahlungsdetektoren mit einem breiten Produktspektrum weiter zu festigen und auszubauen. Der Verantwortung gegenüber unseren Kunden, der Gesellschaft und der Umwelt werden wir gerecht, indem wir die Qualität zur Sache jedes einzelnen Mitarbeiters gemacht haben. Der Qualitätsgedanke leitet das gesamte Unternehmen.

Durch die tägliche Umsetzung dieses Gedankens erreichen wir:

  • zufriedene Kunden
  • vollständige Dokumentation
  • transparente Abläufe
  • klare Verantwortlichkeiten      

Die Geschäftsleitung beurteilt regelmäßig die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems durch die Auswertung interner Audits und veranlasst die zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung des QM-Systems notwendigen Maßnahmen. Qualität ist für uns Selbstverständlichkeit und dauerhafte Verpflichtung, sie ist Bedingung und Voraussetzung für die Innovationsfähigkeit unseres Unternehmens im Dienste unserer Kunden.


Zertifikat ISO 9001

Zertifikat ISO 13485

Zertifikat Medizinprodukte RU


Konfliktmineralien

Obwohl die VacuTec Meßtechnik GmbH nicht den Berichtspflichten des Dodd-Frank-Act unterliegt, sind wir uns der Wichtigkeit und Bedeutung dieser Regelung für unsere internationalen und international operierenden Kunden bewusst. Um eine friedliche, faire und nachhaltige Nutzung unserer weltweiten Ressourcen zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, aktiv die eigene Produktpalette zu untersuchen.

Unsere offizielle Stellungnahme und die detaillierte Liste der Minen können sie folgenden Links entnehmen:

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Stoffe, die sehr ernste und häufig irreversible Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können, werden als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, „SVHC-Soffe“) identifiziert und auf die „Kandidatenliste" der ECHA (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) gesetzt.
Artikel 33 der REACH-Verordnunglegt die Pflicht zur Weitergabe von Informationen über SVHC-Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % w/w in Erzeugnissen an die nachgeschalteten Akteure der Lieferkette und, auf Anfrage, an Verbraucher fest.
Dieser Pflicht kommen wir, basierend auf den Angaben unserer Lieferanten, selbstverständlich nach. In den verlinkten/nachfolgenden Listen finden Sie Informationen zu SVHC-Stoffen in unseren Produkten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz